Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 10. Jänner 1962 über die Fachprüfung für den Kriminaldienst.

Zusammenfassung


36. Verordnung: Fachprüfung für den Kriminaldienst.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 10. Jänner 1962 über die Fachprüfung für den Kriminaldienst.

Auf Grund des § 6 Abs. 3 lit. a des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 93/1959,

wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt verordnet:

§ 1. (1) Die Fachprüfung für den Kriminaldienst ist nach Abschluß der Fachausbildung mü...

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