Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 24. Dezember 1959, betreffend die Wirtschaftsunteroffiziersprüfung.

Zusammenfassung


30. Verordnung: Wirtschaftsunteroffiziersprüfung.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 24. Dezember 1959, betreffend die Wirtschaftsunteroffiziersprüfung.

Auf Grund des § 6 Abs. 3 lit. a des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 93/1959,

wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt verordnet:

§ 1. (1) Die in der Heeres-Dienstzweigeverordnung,

BGBl. Nr. 205/1955, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 101/1956, für den Dienstzweig

„Wirtschaftsunteroffiziere" vorgeschriebene Wirtschaftsunteroffizier...

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