Zusammenfassung
238. Verordnung: Invalidenfürsorgebeirat.
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Auszug
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 8. Oktober 1951 über den Invalidenfürsorgebeirat.
Auf Grund der §§ 4, 6 und 8 des Bundesgesetzes vom 3. Juli 1946, BGBl. Nr. 144, über die Errichtung eines Invalidenfürsorgebeirates,
wird im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien verordnet:Abschnitt I.§ 1. Vereinigungen von Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen, die einen Anspr...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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