Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 8. Oktober 1951 über den Invalidenfürsorgebeirat.

Zusammenfassung


238. Verordnung: Invalidenfürsorgebeirat.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 8. Oktober 1951 über den Invalidenfürsorgebeirat.

Auf Grund der §§ 4, 6 und 8 des Bundesgesetzes vom 3. Juli 1946, BGBl. Nr. 144, über die Errichtung eines Invalidenfürsorgebeirates,

wird im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien verordnet:

Abschnitt I.

§ 1. Vereinigungen von Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen, die einen Anspr...

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