Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 3. November 1964, betreffend das Flugbeschränkungsgebiet Wien.

Zusammenfassung


257. Verordnung: Flugbeschränkungsgebiet Wien.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 3. November 1964, betreffend das Flugbeschränkungsgebiet Wien.

Auf Grund der §§ 4 und 5 Abs. 1 lit. a, b und d des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/

1957, wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Inneres, für soziale Verwaltung und für Landesverteidigung verordnet:

§ 1. Festlegung des Flugbeschränkungsgebietes Wien.

Der gemäß den §§ 2 und 3 umgrenzte Luftraum

(Teilbereich A, in der Anlage strichliert umrandet) wird für ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen