Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 3. Dezember 1963, mit der die Postordnung geändert wird.

Zusammenfassung


278. Verordnung: Änderung der Postordnung.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 3. Dezember 1963, mit der die Postordnung geändert wird.

Auf Grund des § 7 des Postgesetzes, BGBl.

Nr. 58/1957, wird verordnet:

Artikel I.

Die Postordnung, BGBl. Nr. 110/1957, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 6/1960, wird wie folgt abgeändert.

1. § 73 hat zu entfallen.

2. § 74 erhält die Bezeichnung § 73.

3. § 75 erhält die Bezeichnung § 74.

4. § 76 erhält die Bezeichnung § 75.

5. § 76 hat zu lauten:

„Blindensendungen.

§ 76: Offen aufgegebene Briefsendungen, die ausschließlich Mitteilungen in tastbarer Schrift oder Druckstöcke mit Blindenschriftzeichen enthalten,

sind von den Beförderungsgebühren...

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