Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Meldeverordnung 1995 geändert wird

Zusammenfassung


48. Verordnung: Änderung der Meldeverordnung 1995

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Meldeverordnung 1995 geändert wird

  

Auf Grund des § 79b des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung

(VAG), BGBl. Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/

2000, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Deckungsstockverzeichnisse, Aufstellungen und Meldungen von Vermögenswerten zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen durch Unternehmen der Vertragsversicherung (Meldeverordnung 1995), BGBl. Nr. 811/1995, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 55/2000 wird wie folgt geändert:

1. § 5 lautet:

„§ 5. (1) Die Ermittlung der Anrechnungsgrenzen gemäß § 79 VAG hat in zwei Anrechnungskreisen zu erfolgen. Im Anrechnungskreis 1 sind die Gesamtgrenzen für ein...

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