Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 9. März 1984 über die Pharmareferentenprüfung

Zusammenfassung


130. Verordnung: Pharmareferentenprüfung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 9. März 1984 über die Pharmareferentenprüfung

Auf Grund des § 72 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes,

BGBl. Nr. 185/1983, wird verordnet:

§ 1. Durch Ablegung der Pharmareferentenprüfung

(im folgenden „Prüfung" genannt) haben die Kandidaten nachzuweisen, daß sie eine Berufsvorbildung aufweisen, die im Hinblick auf die Tätigkeit eines Pharmareferente...

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