Zusammenfassung
299. Verordnung: Namensänderungsverordnung ? NÄV
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 7. Juni 1988 zur Durchführung des Namensänderungsgesetzes (Namensänderungsverordnung ? NÄV)
Auf Grund des Namensänderungsgesetzes,
BGBl. Nr. 195/1988, wird verordnet:Antrag auf Namensänderung§ 1. Der Antrag auf Änderung des Familiennamens und Vornamens hat zu enthalten 1. den Familiennamen, die Vornamen, die Wohnanschrift, das Datum und...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
