Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Gebühren der Firmenbuchabfrage

Zusammenfassung


780. Verordnung: Gebühren der Firmenbuchabfrage

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Gebühren der Firmenbuchabfrage

Auf Grund des § 4 Abs. 1 letzter Satz und der Tarifpost 10, Anmerkung 8, des Gerichtsgebührengesetzes, BGBl. Nr. 501/1984, in der Fassung der Gerichtsge...

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