Zusammenfassung
256. Verordnung: Durchführung des § 6 des Kartellgesetzes
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 15. Mai 1973 zur Durchführung des § 6 des Kartellgesetzes
Auf Grund des § 6 des Kartellgesetzes, BGBl.
Nr. 460/1972, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
