Zusammenfassung
701. Verordnung: Frühvermarktungsprämien-Verordnung
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Gewährung von Prämien für die Frühvermarktung von Kälbern (Frühvermarktungsprämien-Verordnung)
Auf Grund der §§ 99 Abs. 1 Z 5 und 6 und 108 jeweils in Verbindung mit § 96 Abs. 2 des Marktordnungsgesetzes 1995, BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1995,
wird verordnet:Anwendungsbereich§ 1. Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Durchführung der Rechtsakte des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen für Rindfleisch zur Gewährung der Prämie für die frühzeitige Vermarktung von ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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