Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Höhe des Grundbetrages im Auslandseinsatzpräsenzdienst

Zusammenfassung


438. Verordnung: Höhe des Grundbetrages im Auslandseinsatzpräsenzdienst

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Höhe des Grundbetrages im Auslandseinsatzpräsenzdienst

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Auslandseinsatzgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 55/2001, wird verordnet:

§ 1. Der Grundbetrag im Auslandseinsatzpräsenzdienst wird in folgenden betragsmÃ...

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