Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Briefwahl zur Zentrallehranstaltenschülervertretung

Zusammenfassung


242. Verordnung: Briefwahl zur Zentrallehranstaltenschülervertretung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Briefwahl zur Zentrallehranstaltenschülervertretung

Auf Grund des § 27 Abs. 2 des Schülervertretungengesetzes

(SchVG), BGBl. Nr. 284/1990, wird verordnet:

Wahlberechtigung

§ 1. Wahlbe...

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