Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Verordnung über die Externistenprüfungen geändert wird

Zusammenfassung


671. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Externistenprüfungen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Verordnung über die Externistenprüfungen geändert wird

Auf Grund des § 42 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 514/1993, sowie auf Grund des § 8 c des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 512/1993, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Externistenprüfungen, BGBl. Nr. 362/1979, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 220/1980, BGBl. Nr. 130/1989, BGBl. Nr. 136/1991 und BGBl. Nr. 643/1992 wird wie folgt geändert:

1.  Im § 1 Abs. 2 Z 3 sowie im § 3 Abs. 7 und 9 werden    die   Wendungen    „Bildungsanstalt   für Erzieher" jeweils durch die Wendung „Bildungsanstalt für Sozialpädagogik" ersetzt.

2.  Im § 1 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 5 a eingefügt:

„(5 a) Die Studienberechtigungsprüfung ist durch Externistenprüfungen gemäß Abs. 1 Z 1 über folgende Prüfungsgebiete abzulegen:

1.  einen Aufsatz über ein allgemeines Thema,

2.  weitere Prüfungsgebiete, die im Hinblick auf Vorkenntnisse    oder   Fertigkeiten  Â...

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