Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 29. Jänner 1988 über die Eichgebühren (Eichgebührenverordnung 1988)

Zusammenfassung


111. Verordnung: Eichgebührenverordnung 1988

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 29. Jänner 1988 über die Eichgebühren (Eichgebührenverordnung 1988)

Auf Grund des § 57 des Maß- und Eichgesetzes

(MEG), BGBl. Nr. 152/1950, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 174/1973 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Zulassung

§ 1. (1) Im Verfahren betreffend die Zulassung einer Bauart von Meßgeräten zur Eichung (§ 38

MEG und Abschnitt I bis IV der Eich-Zulassungsordnung,

BGBl. Nr. 162/1953) sind an Gebühren zu entrichten:

1. Die Gebühr für die Prüfung der m...

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