Zusammenfassung
273. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Bezüge der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates, bestimmter oberster Organe der Vollziehung und des Präsidenten des Rechnungshofes.
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Auszug
Bundesgesetz vom 18. Dezember 1956, womit das Bundesgesetz vom 29. Feber 1956, BGBl. Nr. 57, über die Bezüge der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates, bestimmter oberster Organe der Vollziehung und des Präsidenten des Rechnungshofes abgeändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
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