Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 26. Juni 1978 über die Erhebung des Bundesrechenamtes zur anweisenden Stelle und über die Besorgung der Buchhaltungsaufgaben des Österreichischen Postsparkassenamtes

Zusammenfassung


300. Verordnung: Erhebung des Bundesrechenamtes zur anweisenden Stelle und Besorgung der Buchhaltungsaufgaben des Österreichischen Postsparkassenamtes

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 26. Juni 1978 über die Erhebung des Bundesrechenamtes zur anweisenden Stelle und über die Besorgung der Buchhaltungsaufgaben des Österreichischen Postsparkassenamtes

Auf Grund des Art. 5 Punkt I des ...

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