Kundmachung der Bundesregierung vom 24. April 1979, mit der das Bundesgesetz über die Förderung der Presse wiederverlautbart wird

Zusammenfassung


223. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes über die Förderung der Presse

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Auszug


Kundmachung der Bundesregierung vom 24. April 1979, mit der das Bundesgesetz über die Förderung der Presse wiederverlautbart wird

Artikel I

(1) Auf Grund des Wiederverlautbarungsgesetzes,

BGBl. Nr. 114/1947, wird das Bu...

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