Verordnung der Bundesregierung vom 27. November 1973, mit der die Verordnung betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Rechtskundigen Dienst geändert wird

Zusammenfassung


605. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Rechtskundigen Dienst

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 27. November 1973, mit der die Verordnung betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Rechtskundigen Dienst geändert wird

Auf Grund der §§ 8 bis 18 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1970, 167/

1972 und 317/1973 wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung vom 23. November 1971, BGBl. Nr. 427, betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Rechtskundigen Dienst, wird wie folgt geändert:

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