Verordnung der Bundesregierung, mit der die Geschäftsordnung zum Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG-GO) geändert wird

Zusammenfassung


467. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung zum Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG-GO)

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung, mit der die Geschäftsordnung zum Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG-GO) geändert wird

Auf Grund der Abschnitte IV bis VII des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 366/1991, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung, mit der eine Geschäftsordnung für die Kommissionen nach dem Ausschreibungsgesetz 1989 erlassen wird

(Geschäftsordnung zum Ausschreibungsgesetz 1989 -

AusG-GO), BGBl. Nr. 635/1989, wird wie folgt geändert:

An die Stelle des Abschnittes III treten folgende Bestimmungen:

„ABSCHNITT III Aufnahmekommissionen Einberuf...

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