Verordnung der Bundesregierung vom 10. Juli 1956 über den verlängerten ordentlichen Präsenzdienst im Bundesheer.

Zusammenfassung


142. Verordnung: Verlängerter ordentlicher Präsenzdienst im Bundesheer.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 10. Juli 1956 über den verlängerten ordentlichen Präsenzdienst im Bundesheer.

Auf Grund des § 28 Abs. 5 des Wehrgesetzes,

BGBl. Nr. 181/1955, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet:

§ 1. (1) Der ordentliche Präsenzdienst gemäß

§ 28 Abs. 4 des Wehrgesetzes, BGBl. Nr. 181/

19...

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