Veterinärabkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien
Bundesgesetzblatt, 09 September 1965 (Nr. 269/1965)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)
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269. Veterinärabkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien
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Auszug
Veterinärabkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik Bulgarien haben, um die Einschleppung von Tierseuchen in ihr Gebiet zu verhindern und die Einfuhr und Durchfuhr von lebenden Tieren, tierischen Stoffen und Gegenständen, die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, zu erleichtern, folgendes Abkommen geschlossen:
Artikel 1(1) Das Abkommen findet auf Tiere, tierische Stoffe und Gegenstände, die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können(im folgenden Sendungen genannt), Anwendung,die aus dem Gebiete der einen Vertragspartei stammen (Herkunftsstaat) und in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingeführt (Einfuhrstaat)oder durch deren Gebiet durchgeführt (Durchfuhrstaat)werden sollen.(2) Soweit über die Ein- und Durchfuhr im Abkommen keine Regelung getroffen ist, finden die innerstaatlichen Vorschriften Anwendung.Artikel 2(1) Tiere im Sinne des Art. 1 Abs. 1 sind:a) Einhufer und Klauentiere aller Art, Haus- und Wildkaninchen sowie Hasen, Haus- und Wildgeflügel;b) Ziergeflügel, Papageie und Sittiche, Pelztiere,Hunde und Katzen;c) Bienen;d) Fische.(2) Zu den Tieren im Sinne des Abs. 1 zählen nicht: Tiere in Zirkusunternehmungen, zoologischen Gärten, Tierhandlungen, Wildparks undähnlichen Einrichtungen; exotische Tiere überhaupt,Brieftauben, Waldvögel und Laboratoriumstiere.(3) Tierische Stoffe im Sinne des Art. 1 Abs. 1sind:a) Tierkörper und Tierkörperteile von getöteten(geschlachteten) Tieren der in Abs. 1lit. a und d genannten Tierarten, von solchen Tieren stammende, aus dem körperlichen Zusammenhalt bereits gelöste Rohstoffe,die für den menschlichen Ge...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes