Zusammenfassung
6. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure
(Übersetzung)
(1) Abweichend von den Vorschriften der Rn.2550, 2551 und 2557 der Anlage A des ADR darf I. Peressigsäure mit— höchstens 16% Peressigsäure,â...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links