Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Personenverkehr

Zusammenfassung


329. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Personenverkehr

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Auszug


Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Personenverkehr

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, in dem Wunsche, den Personenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern, sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

(1) Österreichische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufenen Reisepasses, eines gültige...

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