Zusammenfassung
326. Vereinbarung mit Jugoslawien über die Anerkennung von Bescheinigungen der Wirtschaftskammern Jugoslawiens in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind
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Auszug
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundessekretariat für Außenhandel der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Anerkennung von Bescheinigungen der Wirtschaftskammern Jugoslawiens in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind
Der Bundesminister für Finanzen der Republik
Österreich, vertreten durch Herrn Sektionschef Walter Wallentin,und das Bundessekretariat für Auße...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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