Zusammenfassung
61. Bundesverfassungsgesetz: Ermächtigung des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes
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Auszug
Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1(1) Bund, Länder und Gemeinden, diese vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Öster...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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