Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1975, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird

Zusammenfassung


409. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929

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Auszug


Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1975, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 wird geändert wie folgt:

1. Art. 28 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 und Abs. 6

haben zu lauten:

„(1) Der Bundespräsident beruft den Nationalrat in jedem Jahr zu einer ordentlichen Tagung ein, die nicht vor dem 15. September

(beginnen und nicht länger als bis zum 15. Juli des folgenden Jahres währen soll.

(2) Der Bundespräsident kann den Nationalr...

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