Bundesverfassungsgesetz vom 18. Juli 1952 über die Gewährung von Entschädigungen wegen politischer Maßregelung im öffentlichen Dienst an Personen, die nicht unter das Beamtenentschädigungsgesetz vom 18. Juli 1952, BGBl. Nr. 181, fallen.

Zusammenfassung


182. Bundesverfassungsgesetz: Gewährung von Entschädigungen wegen politischer Maßregelung im öffentlichen Dienst an Personen, die nicht unter das Beamtenentschädigungsgesetz fallen.

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Auszug


Bundesverfassungsgesetz vom 18. Juli 1952 über die Gewährung von Entschädigungen wegen politischer Maßregelung im öffentlichen Dienst an Personen, die nicht unter das Beamtenentschädigungsgesetz vom 18. Juli 1952, BGBl. Nr. 181, fallen.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die Bestimmungen der §§ 1 bis 7,

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