Zusammenfassung
363. Notenwechsel zur Verlängerung der durch Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie und der Botschaft der Republik Korea in Wien gemäß Art. 4 des Abkommens über den Internationalen Handel mit Textilien getroffenen Übereinkunft
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Auszug
Notenwechsel vom 9. bzw. 22. Feber 1978 zur Verlängerung der durch Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie und der Botschaft der Republik Korea in Wien gemäß Artikel 4 des Abkommens über den Internationalen Handel mit Textilien getroffenen Übereinkunft Kundgemacht in BGBl. Nr. 811/1974
(Übersetzung)
BUNDESMINISTERIUM FÜR HANDEL, GEWERBE UND INDUSTRIE Wien, am 9. Feber 1978Sehr geehrter Herr Botschafter!Ich beehre mich, auf das ABKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT TEXTILIEN Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1974 (im folgenden als ABKOMMEN bezeichnet), das in Genf am 20. Dezem...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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