Vereinbarung vom 10. Mai 1977 bzw. 20. Juni 1977 zur Ergänzung des Vertrages vom 31. Mai 1967 über die zoll- und paßrechtlichen Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben In der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 339/1970, 383/1971, 427/1973 und 493/1977.

Zusammenfassung


88. Vereinbarung zur Ergänzung des Vertrages über die zoll- und paßrechtlichen Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben

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Auszug


Vereinbarung vom 10. Mai 1977 bzw. 20. Juni 1977 zur Ergänzung des Vertrages vom 31. Mai 1967 über die zoll- und paßrechtlichen Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben In der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 339/1970, 383/1971, 427/1973 und 493/1977.

DER BOTSCHAFTER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Wien, den 10. Mai 1977

Herr Bundesminister,

ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unt...

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