ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Zusammenfassung


161. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen samt Protokoll

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK CHILE, im folgenden die „Vertragsparteien“

genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien und im besonderen für Investitionen von Investoren jeder der beiden Vertragsparteien zu schaffen und zu erhalten, was ua. den Kapitaltransfer in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei und die Stimulierung geschäftlicher Aktivitäten umfaßt,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken, dadurch einen wichtigen Beitrag zu der Entwicklung von Wirtschaftsbeziehungen leisten und damit auch die wirtschaftliche Prosperität beider Länder begünstigen können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Artikel 1

Definitionen Für den Zweck dieses Abkommens 1. umfaßt „Investition“ jede Art von Vermögenswerten, vorausgesetzt, daß die Investition in

Übereinstimmung mit den Gesetzen und Rechtsvorschriften der anderen Vertragspartei getätigt...

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