Kundmachung des Bundeskanzlers vom 14. April 1987 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung

Zusammenfassung


151. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 14. April 1987 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs de...

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