Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Erzeuger chirurgischer und medizinischer Instrumente (Chirurgische und medizinische Instrumentenerzeuger-Meisterprüfungsordnung)

Zusammenfassung


195. Verordnung: Chirurgische und medizinische Instrumentenerzeuger-Meisterprüfungsordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Erzeuger chirurgischer und medizinischer Instrumente (Chirurgische und medizinische Instrumentenerzeuger-Meisterprüfungsordnung)

Auf Grund des § 21 und des § 18 Abs. 8 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 325/1990, wird — hinsichtlich des § 3 Abs. 4

Z 1 bis 4 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst und hinsichtlich des § 3

Abs. 4 Z 5 im Einvernehmen mit dem Bundesminister ...

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