Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Gewährung von Funktionsgebühren, Entschädigungen und Sitzungsgeld an Mitglieder von Verwaltungskörpern der Sozialversicherungsträger, der Controllinggruppe und des Sozial- und Gesundheitsforums Österreich des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (Funktionsgebühren-VO)

Bundesgesetzblatt Nr. 96/2005, 12. April 2005Verordnung (V) › BMSG (Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz)

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Funktionsgebühren-VO

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Gewährung von Funktionsgebühren, Entschädigungen und Sitzungsgeld an Mitglieder von Verwaltungskörpern der Sozialversicherungsträger, der Controllinggruppe und des Sozial- und Gesundheitsforums Österreich des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (Funktionsgebühren-VO)

96. Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Gewährung von Funktionsgebühren, Entschädigungen und Sitzungsgeld an Mitglieder von Verwaltungskörpern der Sozialversicherungsträger, der Controllinggruppe und des Sozial- und Gesundheitsforums Österreich des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (Funktionsgebühren-VO) Auf Grund der §§ 32f Abs. 2 und 3, 420 Abs. 5, 442b Abs. 3 und 4 ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geänd...

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