Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung von Anteilsrechten an der ?Creditanstalt-Bankverein" und der ?Österreichische Länderbank Aktiengesellschaft" und zum Erwerb von Anteilsrechten an Banken oder Bankenholdinggesellschaften erteilt sowie das Bundesgesetz BGBl. Nr. 323/1987 abgeändert wird

Zusammenfassung


163. Bundesgesetz: Erteilung der Ermächtigung zur Veräußerung von Anteilsrechten an der Creditanstalt-Bankverein und der Österreichische Länderbank Aktiengesellschaft und zum Erwerb von Anteilsrechten an Banken oder Bankenholdinggesellschaften sowie Abänderung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 323/1987

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung von Anteilsrechten an der ?Creditanstalt-Bankverein" und der ?Österreichische Länderbank Aktiengesellschaft" und zum Erwerb von Anteilsrechten an Banken oder Bankenholdinggesellschaften erteilt sowie das Bundesgesetz BGBl. Nr. 323/1987 abgeändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I 1. Der B...

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