Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge ?gemäß § 202 Abs. 1 Z 3 GewO 1994? in § 1 Abs. 2 der Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung, BGBl. Nr. 294/1996, gesetzwidrig war

Zusammenfassung


164. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge "gemäß § 202 Abs. 1 Z 3 GewO 1994" in § 1 Abs. 2 der Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung gesetzwidrig war

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge ?gemäß § 202 Abs. 1 Z 3 GewO 1994? in § 1 Abs. 2 der Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung, BGBl. Nr. 294/1996, gesetzwidrig war

  

Gemäß Art. 139 ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen