Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Übermittlung von Daten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern geändert wird

Zusammenfassung


100. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Übermittlung von Daten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Übermittlung von Daten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern geändert wird

Auf Grund des § 217 Abs. 4 des Bauern-...

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