Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 19. September 1990 über den Datenverkehr in Personenstandsangelegenheiten im Bereich der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental

Zusammenfassung


615. Verordnung: Datenverkehr in Personenstandsangelegenheiten im Bereich der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 19. September 1990 über den Datenverkehr in Personenstandsangelegenheiten im Bereich der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental

Auf Grund des § 7 des Personenstandsgesetzes,

BGBl....

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