Verordnung des Bundesministers für Inneres über den Datenverkehr in Personenstandsangelegenheiten im Bereich der Stadtgemeinde Radstadt

Zusammenfassung


144. Verordnung: Datenverkehr in Personenstandsangelegenheiten im Bereich der Stadtgemeinde Radstadt

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Inneres über den Datenverkehr in Personenstandsangelegenheiten im Bereich der Stadtgemeinde Radstadt

Auf Grund des § 7 des Personenstandsgesetzes,

BGBl...

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