Zusammenfassung
144. Verordnung: Datenverkehr in Personenstandsangelegenheiten im Bereich der Stadtgemeinde Radstadt
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Inneres über den Datenverkehr in Personenstandsangelegenheiten im Bereich der Stadtgemeinde Radstadt
Auf Grund des § 7 des Personenstandsgesetzes,
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