Bundesgesetz vom 30. Juni 1965, mit dem Überschreitungen des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1965 aus Anlaß der dauernden Erledigung der Stelle des Bundespräsidenten genehmigt werden (11. Budgetüberschreitungsgesetz)

Zusammenfassung


174. Bundesgesetz: 11. Budgetüberschreitungsgesetz

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Auszug


Bundesgesetz vom 30. Juni 1965, mit dem Überschreitungen des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1965 aus Anlaß der dauernden Erledigung der Stelle des Bundespräsidenten genehmigt werden (11. Budgetüberschreitungsgesetz)

Der Nationalrat hat beschlosse...

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