Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 7. Juni 1982 über die Führung von Deckungsstockverzeichnissen und die Vorlage von Vermögensnachweisen für Versicherungen nach dem Kapitalversicherungs-Förderungsgesetz

Zusammenfassung


281. Verordnung: Führung von Deckungsstockverzeichnissen und Vorlage von Vermögensnachweisen für Versicherungen nach dem Kapitalversicherungs-Förderungsgesetz

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 7. Juni 1982 über die Führung von Deckungsstockverzeichnissen und die Vorlage von Vermögensnachweisen für Versicherungen nach dem Kapitalversicherungs-Förderungsgesetz

Auf Grund der §§ 77 Abs. 6 und 78 Abs. 9 des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertra...

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