Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. Juli 1986 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Oberösterreich und an den Landeshauptmann von Salzburg

Zusammenfassung


436. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Oberösterreich und an den Landeshauptmann von Salzburg

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. Juli 1986 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Oberösterreich und an den Landeshauptmann von Salzburg

Auf Grund des § 25 des Bundesgesetze...

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