Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. August 1988 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich elektrischer Leitungsanlagen an den Landeshauptmann von Kärnten und an den Landeshauptmann der Steiermark

Zusammenfassung


485. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich elektrischer Leitungsanlagen an den Landeshauptmann von Kärnten und an den Landeshauptmann der Steiermark

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. August 1988 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich elektrischer Leitungsanlagen an den Landeshauptmann von Kärnten und an den Landeshauptmann der Steiermark

Auf Grund des § 25 des Bundesgesetzes vom 6. Feber 19...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen