Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 5. Juli 1989 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich elektrischer Leitungsanlagen an den Landeshauptmann von Oberösterreich und an den Landeshauptmann von Salzburg

Zusammenfassung


336. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich elektrischer Leitungsanlagen an den Landeshauptmann von Oberösterreich und an den Landeshauptmann von Salzburg

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 5. Juli 1989 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich elektrischer Leitungsanlagen an den Landeshauptmann von Oberösterreich und an den Landeshauptmann von Salzburg

Auf Grund des § 25 des Bundesgesetzes...

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