VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER GLEICHWERTIGKEIT VON REIFEZEUGNISSEN

Zusammenfassung


557. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von Reifezeugnissen

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Auszug


VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER GLEICHWERTIGKEIT VON REIFEZEUGNISSEN

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Deutsche Demokratische Republik haben,

in Re...

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