Zusammenfassung
77. Übereinkommen über den Arbeitsschutz in Bergwerken
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Auszug
Übereinkommen über den Arbeitsschutz in Bergwerken
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen. (Übersetzung)INTERNATIONALE ARBEITSKONFERENZÜbereinkommen 176ÜBEREINKOMMENÜBER DEN ARBEITSSCHUTZ IN BERGWERKEN Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 6. Juni 1995 zu ihrer zweiundachtzigsten Tagung zusammengetreten ist,verweist auf die einschlägigen internationalen Arbeitsübereinkommen und -empfehlungen,insbesondere auf das Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit Kundgemacht in BGBl. Nr.   81/1958, 1957; das Übereinkommen und die Empfehlung über den Strahlenschutz, 1960; das Übereinkommen und die Empfehlungüber den Maschinenschutz, 1963; das Übereinkommen und die Empfehlung über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, 1964; das Übereinkommen und die Empfehlung über das Mindestalter(Untertagearbeiten), 1965; das Übereinkommen über die ärztliche U...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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