Zusammenfassung
72. Kundmachung: Bekanntmachung der derzeit geltenden Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen.
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Auszug
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 11. Jänner 1956, mit der die derzeit geltende Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen bekanntgemacht wird.
Die Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen hat die im Bundesgesetzblatt Nr. 181/1950 kundgemachte Verfassung dieser Organisation mehrfach abgeändert. Gemäß dem ehemaligen Artikel XX bedürfen diese Abänderungen nicht der Genehmigung der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Abänderungen sind sofort in Kraft getreten.
Die Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen hat nunmehr nachstehenden Wortlaut:(Übersetzung)VERFASSUNG DER ERNÄHRUNGS- UND LANDWIRTSCHAFTS-ORGANISATION DER VEREINTEN NATIONEN PRÄAMBEL Die Staaten, die diese Verfassung annehmen,entschlossen, die allgemeine Wohlfahrt durch die Förderung besonderer und gemeinsamer Maßnahmen zu heben, mit dem Ziel,das Ernährungsniveau und den Lebensstandard der unter ihrer Jurisdiktion lebenden Völker zu heben,in der Leistungsfähigkeit der Produktion und der Verteilung aller Lebensmittel und landwirtschaftlichen Erzeugnisse eine Verbesserung sicherzustellen,die Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung zu verbessern und damit zur Ausweitung der Weltwirtschaft beizutragen,gründen hiemit die Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen, im folgenden „Organisation" genannt, dur...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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