Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 24. September 1960 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Provinz Syrien der Vereinigten Arabischen Republik.

Zusammenfassung


192. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Provinz Syrien der Vereinigten Arabischen Republik.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 24. September 1960 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Provinz Syrien der Vereinigten Arabischen Republik.

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