Zusammenfassung
339. Bundesgesetz: 3. EFTA-Durchführungsgesetz
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Auszug
Bundesgesetz vom 17. November 1965, mit dem die deutsche Übersetzung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation abgeändert wird (3. EFTA-Durchführungsgesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Die deutsche Übersetzung von Anhang D desÜbereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachungen des Bundeskanzleramtes vom 6. Dezember 1963,BGBl. Nr. 297, wird abgeändert wie folgt:1. Die Warenbezeichnung bei TNr. 07.03 ist durch folgenden Text ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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