Bundesgesetz vom 17. November 1965, mit dem die deutsche Übersetzung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation abgeändert wird (3. EFTA-Durchführungsgesetz)

Zusammenfassung


339. Bundesgesetz: 3. EFTA-Durchführungsgesetz

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Auszug


Bundesgesetz vom 17. November 1965, mit dem die deutsche Übersetzung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation abgeändert wird (3. EFTA-Durchführungsgesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Die deutsche Übersetzung von Anhang D des

Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 100/

1960, in der Fassung der Kundmachungen des Bundeskanzleramtes vom 6. Dezember 1963,

BGBl. Nr. 297, wird abgeändert wie folgt:

1. Die Warenbezeichnung bei TNr. 07.03 ist durch folgenden Text ...

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