ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit

Zusammenfassung


72. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit samt Anlage

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik haben,

in dem Wunsche, die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit gemäß den Prinzipien der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu entwickeln,

in dem Bestr...

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